Der Zugtruppführer (ZTrFü)

Der Zugtruppführer ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.

Er

  • ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.

  • sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

    • den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,

    • die Ausbildung durchführt oder überwacht,

  • hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.

  • ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:

    • die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,

    • die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,

    • im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,

    • Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,

    • die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.