Der Zugtruppführer (ZTrFü)
Der Zugtruppführer ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Zugtrupps verantwortlich.
Er
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ist dem ZFü gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.
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sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
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den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
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die Ausbildung durchführt oder überwacht,
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hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
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ist verantwortlich die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
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die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
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die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
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im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
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Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt,
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die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
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