Der Ortsjugendbeauftragter
Die Ortsjugendbeauftragten ( OJB ) sind für die Jugendarbeit des OV zuständig. Das bedeutet, dass sie deren Ausbildung leiten und für die externe Jugendarbeit verantwortlich sind.
Der Ortsjugendbeauftragte ist verpflichtet:
- die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
- die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
- unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
- mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.
Der OJB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e.V.". Er wird durch die Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zusammen.